Allein 2015 registrierte die Polizei im Bundesgebiet 167.136 Einbrüche in Häuser oder Wohnungen – das sind 9,9 Prozent mehr, als im Jahre 2014. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt deshalb, Einbruchschutz schon im Neubau einzuplanen.
Wie Sie Ihren Balkon gestalten und nutzen, dürfen Sie nur zum Teil selbst entscheiden. Was erlaubt ist und was nicht, lesen Sie im folgenden Artikel.
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem besseren Verbraucherschutz von Bauherren dienen und Handwerker bei der Mängelhaftung unterstützen.
Bereits am 1. März ist das neue Förderungsprogramm für Sonnenbatterien gestartet. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) stellt jedem, der eine bestehende Anlage mit einem Heimspeicher nachrüstet oder eine neue Anlage mit Speicher installiert, 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss in Aussicht. Die Höhe des Zuschusses ist von der Leistungsfähigkeit und den Anschaffungskosten der Solarstromanlage abhängig.
Der Sommer ist zum Greifen nah - höchste Zeit, Garten oder Balkon auf Vordermann zu bringen. Wenn Sie über neue Möbel nachdenken, werfen Sie vorher einen Blick auf die aktuellen Trends.
Nicht alles darf in der Hausordnung vermerkt werden. Welche Dinge nicht in die Hausordnung dürfen und worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.
Den Wert Ihrer Immobilie sollten Sie vor allem dann ganz genau kennen, wenn ein Besitzerwechsel ansteht. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, fragen Sie Ihren Makler: Bei vielen Immobilienmaklern gehört die Wertermittlung zum Service. In Rechtsfällen lassen Sie am besten ein Gutachten durch einen unabhängigen Baugutachter erstellen.
In einigen Fällen ist der Austausch der Schlösser unumgänglich: Bei Schlüsselverlust oder dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie. Wann sich ein Austausch lohnt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
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